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LG Rostock, 14.06.2002 - 2 T 208/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung eines Standesbeamten zur Mitwirkung an einer Eheschließung; Eingehen einer Scheinehe als Aufhebungsgrund für eine Ehe; Bestimmung zur Ehe auf Grund einer arglistigen Täuschung; Vergleichbarkeit von einer ehelichen Lebensgemeinschaft und einer Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rostock, 21.05.2001 - 80 III 114/00
- LG Rostock, 14.06.2002 - 2 T 208/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 598
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 24.08.2023 - 20 W 107/22
Vorliegen einer Scheinehe
Eine solche Ehe wäre nicht im Sinne des § 1314 Abs. 2 Nr. 3 aufhebbar (vgl. dazu LG Rostock FamRZ 2003, 598, zitiert nach juris;… dazu BeckOGK/Otto, a.a.O., § 1314 BGB Rz. 18;… Grüneberg/Siede, a.a.O., § 1314 Rz. 12;… jurisPK-BGB/Schiefer, Stand: 15.11.2022, § 1314 Rz. 30, je m. w. N.; ähnlich auch OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; OLG Koblenz FamRZ 2016, 1854).